Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)
Stand: 01.01.2025
für KFZ-Aufbereitung Ammercars
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1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's) gelten für alle Aufträge (KFZ-Aufbereitungsdienstleistungen) zwischen Ammercars und seinen Kunden. Ein verbindlicher Auftrag kommt ausschließlich schriftlich zustande, entweder durch Unterzeichnen eines Auftragsdokuments oder per E-Mail, SMS oder WhatsApp.
Telefonische Vereinbarungen werden nicht anerkannt, da Missverständnisse oder unklare Aussagen häufig zu Konflikten führen können. Kunden sind verpflichtet, ihre Wünsche und Buchungen schriftlich mitzuteilen.
Sollten Preise oder Leistungsumfänge telefonisch oder nicht schriftlich vereinbart worden sein, gelten die Preise und Bedingungen, die auf der offiziellen Webseite von Ammercars veröffentlicht sind.
2. Leistungsumfang und Preise
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Auftrag und der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Die Preise verstehen sich in Euro und sind in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt. Zusätzliche Leistungen oder Änderungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Sofern keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste auf der Webseite von Ammercars.
3. Terminvereinbarung und Stornierung
Die Terminvereinbarung erfolgt nach schriftlicher Absprache mit dem Kunden. Sollte der Kunde einen Termin verschieben oder stornieren wollen, muss dies spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls behält sich Ammercars das Recht vor, eine Ausfallgebühr von bis zu 50% der Auftragssumme zu erheben.
4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für die erbrachten Dienstleistungen ist nach Abschluss der Dienstleistung fällig und kann auf folgende Weise erfolgen:
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Vor Ort per EC- oder Kreditkarte.
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Barzahlung, falls das Kartenterminal vorübergehend nicht funktioniert.
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Direkt bei der Abholung/Übergabe des Fahrzeugs.
5. Gewährleistung und Haftung
Ammercars gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen.
5.1 Reklamationen
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Bei persönlicher Abholung oder Übergabe: Eventuelle Beanstandungen müssen direkt bei der Abholung oder Übergabe des Fahrzeugs mitgeteilt werden.
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Falls das Fahrzeug nicht persönlich übergeben werden kann: Beanstandungen müssen innerhalb von 24 Stunden nach der Übergabe schriftlich erfolgen.
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Spätere Reklamationen, die nach diesen Fristen erfolgen, können nicht berücksichtigt werden.
5.2 Schäden am Fahrzeug
Im Falle einer Beschädigung des KFZs durch Ammercars muss eine fachgerechte Nachbesserung durch Ammercars eingeräumt werden. Die Haftung für Folgeschäden oder Schäden durch unsachgemäße Verwendung der aufbereiteten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat bei Übergabe Ammercars über empfindliche Elektronik und Schwachstellen am Automobil schriftlich in Kenntnis zu setzen. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder seinen Mitarbeitern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.
Ammercars übernimmt bei Lackschäden, die ihren Ursprung in schadhaftem Lack haben (Steinschlag, Risse, zu viel Spachtel usw.), keine Haftung. Gleiches gilt für Schäden, die am Fahrzeug vor der Fahrzeugaufbereitung vorhanden waren (Karosserieschäden, Kratzer, Beulen, schadhafte Felgen, loses oder schadhaftes Interieur oder Zubehör usw.).
5.3 Nutzung des Fahrzeugs durch Ammercars
Ammercars behält sich vor, das abgegebene Fahrzeug je nach Leistungsumfang selbst zu fahren, da nicht alle Leistungen an einem Standort erbracht werden können. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, dass das Fahrzeug zwischen den beiden Betriebsstätten bewegt wird.
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Fahrten zwischen den Betriebsstätten von Ammercars, die unter 50 km Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt) liegen, werden nicht gesondert kommuniziert.
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Überschreitet die Fahrstrecke jedoch 50 km, wird der Kunde vorab informiert.
Falls der Kunde nicht wünscht, dass das Fahrzeug bewegt wird, muss dies vor der Übergabe des Fahrzeugs schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls gilt die Nutzung des Fahrzeugs für innerbetriebliche Zwecke als genehmigt. Schäden, die während solcher Fahrten auftreten, sind durch die Betriebshaftpflicht von Ammercars abgesichert.
6. Stark verschmutzte Fahrzeuge
Sollte der Kunde vor Abgabe des Fahrzeugs angeben, dass dieses nicht stark verschmutzt ist, und es wird bei der Fahrzeugannahme festgestellt, dass das Fahrzeug erheblich verschmutzt ist (z. B. durch Tierhaare, starke Flecken oder andere schwer zu entfernende Verunreinigungen), behält sich Ammercars das Recht vor, ohne zusätzliche Absprache eine Mehrleistung für die Reinigung zu berechnen.
Die Berechnung erfolgt gemäß der Preisliste auf der Webseite von Ammercars.
7. Leasingrückgabe
Im Falle einer Leasingrückgabe gilt: Sollte der Kunde nicht ausdrücklich vor der Fahrzeugabgabe schriftlich darauf hinweisen, dass eine Reparatur durch Smart Repair, Lackierarbeiten oder Dellendrücken erforderlich ist, um das Fahrzeug sauber und mängelfrei übergeben zu können, übernimmt Ammercars keine Verantwortung für eventuelle Mängel.
Wenn das Fahrzeug ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung abgegeben wird, besteht keine Möglichkeit, entsprechende Arbeiten nachträglich durchzuführen. Kunden werden daher gebeten, vorab explizit schriftlich Bescheid zu geben, falls derartige Reparaturen notwendig sind.
Ammercars weist darauf hin, dass bei Aufträgen, die lediglich eine Reinigung beinhalten, keine Überprüfung oder Beurteilung des Fahrzeugzustands auf Leasingkonformität erfolgt. Beanstandungen durch den Leasinggeber, die nicht in Zusammenhang mit den von Ammercars durchgeführten oder gebuchten Leistungen stehen, liegen vollständig in der Verantwortung des Kunden.
8. Verzögerungen durch höhere Gewalt
Sollten Verzögerungen bei der Fertigstellung eines Auftrags aufgrund von Umständen eintreten, die außerhalb der Kontrolle von Ammercars liegen (z. B. Stromausfall, Geräteaussfall oder andere Fälle höherer Gewalt), übernimmt Ammercars keine Verantwortung für dadurch entstehende Kosten, wie z. B. Leihwagen oder ähnliches.
Ammercars verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig über Verzögerungen zu informieren.
9. Wertsachen
Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Entfernung und Aufbewahrung seiner Wertgegenstände vor der Fahrzeugabgabe. Ammercars haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden, selbst wenn sie nach der Fahrzeugrückgabe bemerkt oder gemeldet werden. Sollten dennoch Wertgegenstände im Automobil vergessen werden, so wird Ammercars diese selbstverständlich bis zur Übergabe des Automobils sicher aufbewahren und aushändigen.
10. Datenschutz
Die Daten unserer Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern es nicht zur Durchführung der Dienstleistung notwendig ist.
11. Nebenabreden und Schriftformklausel
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, nach gemeinsamer Abstimmung in Kraft.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand des Firmensitzes (Starnberg) von Ammercars. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Chip-Tuning
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1. Leistungsbeschreibung
1.1 Das Unternehmen bietet Chip-Tuning-Dienstleistungen an, die die Modifikation der Motorsteuerung zur Optimierung der Fahrzeugleistung und/oder Effizienz umfassen.
1.2 Durch das Chip-Tuning werden die werkseitigen Einstellungen des Fahrzeugs verändert, was Auswirkungen auf die Fahrzeugleistung, den Kraftstoffverbrauch und die Abgaswerte haben kann.
2. Hinweise zu Garantie und Zulassung
2.1 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Chip-Tuning zum Erlöschen von Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Fahrzeughersteller oder -händler führen kann.
2.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Zulassung des Fahrzeugs zum öffentlichen Straßenverkehr (z. B. TÜV-Abnahme, Einhaltung von Abgasnormen).
2.3 Das Unternehmen haftet nicht für die Nutzung eines nicht ordnungsgemäß zugelassenen Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr.
3. Haftungsausschluss
3.1 Das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Modifikation der Motorsteuerung entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Unternehmens zurückzuführen sind.
3.2 Der Kunde trägt das Risiko für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, mangelnde Wartung, übermäßige Belastung oder die Nichteinhaltung der empfohlenen Inspektionsintervalle nach dem Chip-Tuning verursacht werden.
3.3 Für indirekte Schäden, wie beispielsweise Motorschäden, Getriebeschäden oder Schäden an anderen Fahrzeugkomponenten, haftet das Unternehmen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
4. Kundenpflichten
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor und nach dem Chip-Tuning auf technische Mängel prüfen zu lassen.
4.2 Der Kunde erklärt, dass das Fahrzeug frei von technischen Defekten ist, die durch das Chip-Tuning verschlimmert oder ausgelöst werden könnten.
4.3 Nach dem Chip-Tuning muss der Kunde das Fahrzeug umgehend auf mögliche Fehlfunktionen testen und eventuelle Unregelmäßigkeiten dem Unternehmen melden.
5. Gewährleistung und Garantie
5.1 Das Unternehmen bietet keine Garantie auf die Funktionalität oder Lebensdauer der geänderten Fahrzeugkomponenten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
5.2 Die gesetzliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere für Folgeschäden, die durch die erhöhte Belastung von Fahrzeugkomponenten entstehen können.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Preise für das Chip-Tuning werden individuell vereinbart und sind vor Beginn der Arbeiten vom Kunden zu bestätigen.
6.2 Die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7. Widerrufsrecht
7.1 Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, sofern die Leistung nicht bereits vollständig erbracht wurde.
7.2 Der Widerruf ist in Textform an das Unternehmen zu richten.
8. Datenschutz
8.1 Das Unternehmen verpflichtet sich, die vom Kunden übermittelten Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung zu verwenden.
8.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist oder der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Unternehmens.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Entfernen von Autofolien
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Leistungsbeschreibung
Wir übernehmen das fachgerechte Entfernen von Autofolien gemäß den gesetzlichen und technischen Standards. Das Entfernen erfolgt mit größter Sorgfalt, jedoch kann aufgrund der individuellen Beschaffenheit von Fahrzeugen keine Garantie für eine vollständige oder beschädigungsfreie Entfernung gegeben werden. -
Haftungsausschluss
a. Unter der Folie befindliche Schäden
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die bereits unterhalb der Folie vorhanden sind und erst nach der Entfernung sichtbar werden. Dazu zählen insbesondere Lackschäden, Roststellen oder andere Mängel, die vor der Demontage nicht erkennbar waren.b. Nachlackierte Oberflächen
Falls das Fahrzeug oder Teile davon nachlackiert wurden, kann es beim Entfernen der Folie zu einer Ablösung des Lacks kommen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch das Abziehen der Folie an nachlackierten Oberflächen entstehen.c. Vorbeschädigte oder geklebte Bauteile
Es ist nicht auszuschließen, dass Kunststoffteile, die beim Folieren beschädigt oder geklebt wurden, beim Entfernen der Folie brechen oder weiteren Schaden nehmen. Solche Schäden sind vor der Demontage oft nicht erkennbar. Eine Haftung hierfür wird ausgeschlossen.d. Leisten und Plastikanbauteile
Plastikanbauteile oder Leisten, die vom Hersteller so konstruiert sind, dass sie schwer demontierbar sind, können beim Entfernen der Folie beschädigt werden. Insbesondere bei Kunststoffteilen, die aufgrund ihrer Konstruktion empfindlich auf Druck oder Belastung reagieren, haften wir nicht für Brüche, Risse oder andere Schäden. -
Zustandserhebung vor Beginn der Arbeiten
Vor Beginn der Arbeiten wird der sichtbare Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Für nicht sichtbare Schäden, die sich erst während oder nach der Entfernung der Folie zeigen, übernehmen wir keine Haftung. -
Kostentragung bei unerwarteten Schäden
Sollte es während der Entfernung zu Schäden kommen, die auf die oben genannten Ausschlussgründe zurückzuführen sind, trägt der Kunde die Kosten für notwendige Reparaturen oder Ersatzteile. -
Vertragsgrundlage
Mit der Beauftragung zur Entfernung der Autofolie bestätigt der Kunde, die oben genannten Haftungsausschlüsse zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. -
Gerichtsstand und geltendes Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.