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Hier ist die vollständige, aktualisierte Version Ihrer AGB, inklusive der neuen Regelung unter Punkt 5:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

Stand: 01.12.2024

für KFZ-Aufbereitung by Ammercars

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's) gelten für alle Aufträge (KFZ-Aufbereitungsdienstleistungen) zwischen Ammercars und seinen Kunden. Ein verbindlicher Auftrag kommt ausschließlich schriftlich zustande, entweder durch Unterzeichnen eines Auftragsdokuments oder per E-Mail, SMS oder WhatsApp.

Telefonische Vereinbarungen werden nicht anerkannt, da Missverständnisse oder unklare Aussagen häufig zu Konflikten führen können. Kunden sind verpflichtet, ihre Wünsche und Buchungen schriftlich mitzuteilen.

Sollten Preise oder Leistungsumfänge telefonisch oder nicht schriftlich vereinbart worden sein, gelten die Preise und Bedingungen, die auf der offiziellen Webseite von Ammercars veröffentlicht sind.

2. Leistungsumfang und Preise

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Auftrag und der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Die Preise verstehen sich in Euro und sind in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt. Zusätzliche Leistungen oder Änderungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Sofern keine schriftliche Vereinbarung vorliegt, gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste auf der Webseite von Ammercars.

3. Terminvereinbarung und Stornierung

Die Terminvereinbarung erfolgt nach schriftlicher Absprache mit dem Kunden. Sollte der Kunde einen Termin verschieben oder stornieren wollen, muss dies spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls behält sich Ammercars das Recht vor, eine Ausfallgebühr von bis zu 50% der Auftragssumme zu erheben.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung für die erbrachten Dienstleistungen ist nach Abschluss der Dienstleistung fällig und kann auf folgende Weise erfolgen:

  • Vor Ort per EC- oder Kreditkarte.

  • Barzahlung, falls das Kartenterminal vorübergehend nicht funktioniert.

  • Direkt bei der Abholung/Übergabe des Fahrzeugs.

5. Gewährleistung und Haftung

Ammercars gewährleistet eine fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen.

5.1 Reklamationen

  • Bei persönlicher Abholung oder Übergabe: Eventuelle Beanstandungen müssen direkt bei der Abholung oder Übergabe des Fahrzeugs mitgeteilt werden.

  • Falls das Fahrzeug nicht persönlich übergeben werden kann: Beanstandungen müssen innerhalb von 24 Stunden nach der Übergabe schriftlich erfolgen.

  • Spätere Reklamationen, die nach diesen Fristen erfolgen, können nicht berücksichtigt werden.

5.2 Schäden am Fahrzeug
Im Falle einer Beschädigung des KFZs durch Ammercars muss eine fachgerechte Nachbesserung durch Ammercars eingeräumt werden. Die Haftung für Folgeschäden oder Schäden durch unsachgemäße Verwendung der aufbereiteten Fahrzeuge ist ausgeschlossen.

Der Auftraggeber hat bei Übergabe Ammercars über empfindliche Elektronik und Schwachstellen am Automobil schriftlich in Kenntnis zu setzen. Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder seinen Mitarbeitern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

Ammercars übernimmt bei Lackschäden, die ihren Ursprung in schadhaftem Lack haben (Steinschlag, Risse, zu viel Spachtel usw.), keine Haftung. Gleiches gilt für Schäden, die am Fahrzeug vor der Fahrzeugaufbereitung vorhanden waren (Karosserieschäden, Kratzer, Beulen, schadhafte Felgen, loses oder schadhaftes Interieur oder Zubehör usw.).

5.3 Nutzung des Fahrzeugs durch Ammercars
Ammercars behält sich vor, das abgegebene Fahrzeug je nach Leistungsumfang selbst zu fahren, da nicht alle Leistungen an einem Standort erbracht werden können. In solchen Fällen kann es erforderlich sein, dass das Fahrzeug zwischen den beiden Betriebsstätten bewegt wird.

  • Fahrten zwischen den Betriebsstätten von Ammercars, die unter 50 km Gesamtstrecke (Hin- und Rückfahrt) liegen, werden nicht gesondert kommuniziert.

  • Überschreitet die Fahrstrecke jedoch 50 km, wird der Kunde vorab informiert.

Falls der Kunde nicht wünscht, dass das Fahrzeug bewegt wird, muss dies vor der Übergabe des Fahrzeugs schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls gilt die Nutzung des Fahrzeugs für innerbetriebliche Zwecke als genehmigt. Schäden, die während solcher Fahrten auftreten, sind durch die Betriebshaftpflicht von Ammercars abgesichert.

6. Stark verschmutzte Fahrzeuge

Sollte der Kunde vor Abgabe des Fahrzeugs angeben, dass dieses nicht stark verschmutzt ist, und es wird bei der Fahrzeugannahme festgestellt, dass das Fahrzeug erheblich verschmutzt ist (z. B. durch Tierhaare, starke Flecken oder andere schwer zu entfernende Verunreinigungen), behält sich Ammercars das Recht vor, ohne zusätzliche Absprache eine Mehrleistung für die Reinigung zu berechnen.

Die Berechnung erfolgt gemäß der Preisliste auf der Webseite von Ammercars.

7. Leasingrückgabe

Im Falle einer Leasingrückgabe gilt: Sollte der Kunde nicht ausdrücklich vor der Fahrzeugabgabe schriftlich darauf hinweisen, dass eine Reparatur durch Smart Repair, Lackierarbeiten oder Dellendrücken erforderlich ist, um das Fahrzeug sauber und mängelfrei übergeben zu können, übernimmt Ammercars keine Verantwortung für eventuelle Mängel.

Wenn das Fahrzeug ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung abgegeben wird, besteht keine Möglichkeit, entsprechende Arbeiten nachträglich durchzuführen. Kunden werden daher gebeten, vorab explizit schriftlich Bescheid zu geben, falls derartige Reparaturen notwendig sind.

Ammercars weist darauf hin, dass bei Aufträgen, die lediglich eine Reinigung beinhalten, keine Überprüfung oder Beurteilung des Fahrzeugzustands auf Leasingkonformität erfolgt. Beanstandungen durch den Leasinggeber, die nicht in Zusammenhang mit den von Ammercars durchgeführten oder gebuchten Leistungen stehen, liegen vollständig in der Verantwortung des Kunden.

8. Verzögerungen durch höhere Gewalt

Sollten Verzögerungen bei der Fertigstellung eines Auftrags aufgrund von Umständen eintreten, die außerhalb der Kontrolle von Ammercars liegen (z. B. Stromausfall, Geräteaussfall oder andere Fälle höherer Gewalt), übernimmt Ammercars keine Verantwortung für dadurch entstehende Kosten, wie z. B. Leihwagen oder ähnliches.

Ammercars verpflichtet sich, den Kunden rechtzeitig über Verzögerungen zu informieren.

9. Wertsachen

Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Entfernung und Aufbewahrung seiner Wertgegenstände vor der Fahrzeugabgabe. Ammercars haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen wurden, selbst wenn sie nach der Fahrzeugrückgabe bemerkt oder gemeldet werden. Sollten dennoch Wertgegenstände im Automobil vergessen werden, so wird Ammercars diese selbstverständlich bis zur Übergabe des Automobils sicher aufbewahren und aushändigen.

10. Datenschutz

Die Daten unserer Kunden werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern es nicht zur Durchführung der Dienstleistung notwendig ist.

11. Nebenabreden und Schriftformklausel

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine angemessene Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, nach gemeinsamer Abstimmung in Kraft.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand des Firmensitzes (Starnberg) von Ammercars. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Falls Sie diese Version als PDF oder weitere Anpassungen benötigen, lassen Sie es mich wissen!

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